vrijdag 30 september 2011

Casino Austria unter Druck

Im Bregenzer Casino gewinnt am 26. März 2011 ein Schweizer Spieler 43 Millionen Euro, aber ihm wird der Gewinn nicht ausgehändigt.

Der Jackpot wird ausgelöst. Sofort eilt ein Mitarbeiter hinzu und untersucht den Automaten. Er entnimmt einen Chip, um die Software zu überprüfen. Kurze Zeit später wird eine Abweichung entdeckt und ein Softwarefehler diagnostiziert. Laut Aussage des Casinogastes wird ihm der Gewinn verwehrt und das Casino argumentiert, dass dieses Gerät nur einen Hauptgewinn von 4.500 Euro zulasse und dass an der Gewinnanzeige auch klar erkennbar gewesen sei, dass der Gewinn undeutlich angezeigt gewesen wäre. Der Spieler hätte selbst merken müssen, dass das Gerät defekt gewesen sei.
Die Software wurde noch nicht zur amtlichen Überprüfung vorgelegt. Die Polizei hat nur sehr defensive Ermittlungsarbeit geleistet und die Casinos Austria selbst nehmen keine Stellung. Der Schweizer möchte um sein Recht klagen und verlangt nun fünf Millionen Euro.

 Die Argumente der Klägerseite sind klar: da der Fehler nicht einwandfrei nachgewiesen worden ist, muss der Kläger ausgezahlt werden. Die Angeklagten sagen jedoch, dass man sich sofort um den Gast gekümmert habe und dieser selbst nicht gesprächsbereit gewesen sei. Das Glücksspielunternehmen betont, dass alles korrekt verlaufen sei und dass ein solcher Fehler noch nie aufgetreten wäre.

Der Anwalt des Klägers beschwert sich über die fehlende Bereitschaft des Casinos in Bregenz an der Klärung des Sachverhaltes mitzuwirken. Ob der Kläger einen Gewinn einklagen kann oder ob ihm nach der Auffassung des Gerichts nichts zusteht, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass dieser Vorfall einige Casinos in Grübeln versetzt haben dürfte: wie kann man eventuelle Softwarefehler vorzeitig entdecken? Wie muss die rechtliche Seite abgesichert werden? Und wie kann man einen Angriff von Hackern abwehren? Seit Beginn des digitalen Zeitalters bedarf es auch einer ständigen Umstrukturierung von wichtigen und verwundbaren Stellen einher.

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